Amnesty Journal
01.06.2005
GASTKOMMENTAR
Warum
foltern Menschen?
Selbst in schwachen Demokratien wird Folter
selten von oben angeordnet. Oft entsteht sie langsam aus der Praxis
abgeschotteter Institutionen. Von Wolfgang S. Heinz und <st1:PersonName w:st="on">Elif
Kayi</st1:PersonName>
In den meisten Gesellschaften ist Folter ein
Tabuthema, widerspricht sie doch kulturellen Werten und universellen
völkerrechtlichen Normen. Trotzdem foltern Menschen unter bestimmten Umständen.
Rekrutiert werden die Täter über politisch-ideologische Inhalte, wie etwa die
nationale Sicherheit, religiös begründete Werte oder Terrorismusbekämpfung.
Opfer sind häufig Gruppierungen, die keine Lobby haben und nicht als
glaubwürdige Zeugen gelten.
Das Militär bildet meist junge Menschen zum
Foltern aus, die dabei weitgehend vom Rest der Gesellschaft isoliert werden.
Mögliche alternative Wertsysteme zum Militär werden zurückgedrängt. Die Isolation
erleichtert die Indoktrination. Damit ist auch ein Bruch mit der »alten
Lebenswelt« verbunden: auf der einen Seite der »Beruf«, über den nicht geredet
werden darf. Auf der anderen Seite geht das »normale« Leben mit der Familie und
Freunden scheinbar weiter.
Die Abwertung des Opfers spielt bei der
Durchführung von Folter eine wichtige Rolle. Sie werden zu Verbrechern,
Mitgliedern einer internationalen Verschwörung oder zu Unmenschen degradiert.
Erinnert sei hier an die Bezeichnung »Kakerlake«, mit der 1994 in Ruanda die
Hutu gegen die Tutsi aufgehetzt wurden.
Die weitgehende Straflosigkeit für Täter
verhindert die Eindämmung von Folter. Die Täter sind häufig Staatsangestellte.
Sie werden vor strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns geschützt, weil sie
im Auftrag des Staates gehandelt haben. Diese Straflosigkeit wird mit
Amnestie-Verfahren durchgesetzt, oder indem die höchste Kommandoebene von den
Strafverfahren ausgenommen wird. Häufig wird auch eine eigene Polizei- und
Militärgerichtsbarkeit eingesetzt, die den Tätern gegenüber freundlich gesonnen
ist.
Es gibt auch die gegenläufige Tendenz durch die
Arbeit der Ad-hoc-Strafgerichtshöfe zu Ex-Jugoslawien, Ruanda, Sierra Leone und
den Internationalen Strafgerichtshof. Doch diese Gerichtshöfe werden erst dann
tätig, wenn das nationale Justizsystem dazu nicht in der Lage oder nicht
willens ist. Entscheidend sind weiterhin die Anonymität der Tätigkeit, ein
Entindividualisierungsprozess bei den Betroffenen und allgemeine Geheimhaltung.
Die unterschiedlichen Forschungsergebnisse
lassen sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner bringen. Dennoch ist es möglich,
neben den Empfehlungen von ai zur Abschaffung der Folter folgende Punkte
hervorzuheben:
Selbst in schwachen Demokratien wird Folter
selten »einfach« von oben angeordnet. Meistens entsteht sie langsam in der
Praxis der staatlichen Einrichtungen und breitet sich dann unter Umständen aus.
Daher ist es wichtig zu versuchen, in die innere Organisationswelt
entsprechender Einheiten von Militär, Polizei und Geheimdienst »einzudringen«,
um in Erfahrung zu bringen, welche Werte gelten und welche Praktiken akzeptiert
werden, die über die formellen Rechtsnormen der Institution hinausgehen. Das
gilt z.B. für die Rekrutenausbildung, besonders aber auch für die Fortbildung
von Spezialeinheiten. Ohne diese Doppelwelt zu kennen nach außen rechtlich
geregelter Dienst und nach innen informelles »Gewohnheitsrecht« werden
Empfehlungen leicht an der Zielgruppe vorbeigehen.
Auch in Demokratien liegt über der Ausbildung
von Spezialeinheiten und bei bestimmten Aktionsfeldern (Terrorismusbekämpfung)
ein Schleier der Geheimhaltung. Dies scheint zunächst verständlich, denn es
soll dem Gegner ja kein Informationsvorteil zugestanden werden. Allerdings
bedeutet Geheimhaltung auch empfindliche Nachteile für die Rechenschaftspflicht
in der Demokratie, wenn Kontrollgremien geheim tagen und ausschließlich mit
vertraulichen Berichten arbeiten.
Für eine kritische Öffentlichkeit ist es kaum
nachvollziehbar, was hinter Foltervorwürfen steckt, welche Ursachen und auch
Verantwortliche identifizierbar sind. Die Diskussion um die Übergriffe an
Rekruten in Coesfeld und anderen Bundeswehreinrichtungen im Herbst 2004 zeigte
dies deutlich. Hier müssen Wege gefunden werden, Transparenz zu schaffen und
über präventive Maßnahmen zu informieren.
Wolfgang S. Heinz ist wissenschaftlicher
Mitarbeiter, <st1:PersonName w:st="on">Elif Kayi</st1:PersonName> Praktikantin
am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin.
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