• Warum foltern Menschen?, Von Wolfgang S. Heinz und Elif Kayi (Amnesty Journal Juni 2005)

    Amnesty Journal

    01.06.2005

    GASTKOMMENTAR

    Warum foltern Menschen?

    Selbst in schwachen Demokratien wird Folter selten von oben angeordnet. Oft entsteht sie langsam aus der Praxis abgeschotteter Institutionen. Von Wolfgang S. Heinz und <st1:PersonName w:st="on">Elif Kayi</st1:PersonName>

    In den meisten Gesellschaften ist Folter ein Tabuthema, widerspricht sie doch kulturellen Werten und universellen völkerrechtlichen Normen. Trotzdem foltern Menschen unter bestimmten Umständen. Rekrutiert werden die Täter über politisch-ideologische Inhalte, wie etwa die nationale Sicherheit, religiös begründete Werte oder Terrorismusbekämpfung. Opfer sind häufig Gruppierungen, die keine Lobby haben und nicht als glaubwürdige Zeugen gelten.

    Das Militär bildet meist junge Menschen zum Foltern aus, die dabei weitgehend vom Rest der Gesellschaft isoliert werden. Mögliche alternative Wertsysteme zum Militär werden zurückgedrängt. Die Isolation erleichtert die Indoktrination. Damit ist auch ein Bruch mit der »alten Lebenswelt« verbunden: auf der einen Seite der »Beruf«, über den nicht geredet werden darf. Auf der anderen Seite geht das »normale« Leben mit der Familie und Freunden scheinbar weiter.

    Die Abwertung des Opfers spielt bei der Durchführung von Folter eine wichtige Rolle. Sie werden zu Verbrechern, Mitgliedern einer internationalen Verschwörung oder zu Unmenschen degradiert. Erinnert sei hier an die Bezeichnung »Kakerlake«, mit der 1994 in Ruanda die Hutu gegen die Tutsi aufgehetzt wurden.

    Die weitgehende Straflosigkeit für Täter verhindert die Eindämmung von Folter. Die Täter sind häufig Staatsangestellte. Sie werden vor strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns geschützt, weil sie im Auftrag des Staates gehandelt haben. Diese Straflosigkeit wird mit Amnestie-Verfahren durchgesetzt, oder indem die höchste Kommandoebene von den Strafverfahren ausgenommen wird. Häufig wird auch eine eigene Polizei- und Militärgerichtsbarkeit eingesetzt, die den Tätern gegenüber freundlich gesonnen ist.
    Es gibt auch die gegenläufige Tendenz durch die Arbeit der Ad-hoc-Strafgerichtshöfe zu Ex-Jugoslawien, Ruanda, Sierra Leone und den Internationalen Strafgerichtshof. Doch diese Gerichtshöfe werden erst dann tätig, wenn das nationale Justizsystem dazu nicht in der Lage oder nicht willens ist. Entscheidend sind weiterhin die Anonymität der Tätigkeit, ein Entindividualisierungsprozess bei den Betroffenen und allgemeine Geheimhaltung.

    Die unterschiedlichen Forschungsergebnisse lassen sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner bringen. Dennoch ist es möglich, neben den Empfehlungen von ai zur Abschaffung der Folter folgende Punkte hervorzuheben:

    Selbst in schwachen Demokratien wird Folter selten »einfach« von oben angeordnet. Meistens entsteht sie langsam in der Praxis der staatlichen Einrichtungen und breitet sich dann unter Umständen aus. Daher ist es wichtig zu versuchen, in die innere Organisationswelt entsprechender Einheiten von Militär, Polizei und Geheimdienst »einzudringen«, um in Erfahrung zu bringen, welche Werte gelten und welche Praktiken akzeptiert werden, die über die formellen Rechtsnormen der Institution hinausgehen. Das gilt z.B. für die Rekrutenausbildung, besonders aber auch für die Fortbildung von Spezialeinheiten. Ohne diese Doppelwelt zu kennen – nach außen rechtlich geregelter Dienst und nach innen informelles »Gewohnheitsrecht« – werden Empfehlungen leicht an der Zielgruppe vorbeigehen.

    Auch in Demokratien liegt über der Ausbildung von Spezialeinheiten und bei bestimmten Aktionsfeldern (Terrorismusbekämpfung) ein Schleier der Geheimhaltung. Dies scheint zunächst verständlich, denn es soll dem Gegner ja kein Informationsvorteil zugestanden werden. Allerdings bedeutet Geheimhaltung auch empfindliche Nachteile für die Rechenschaftspflicht in der Demokratie, wenn Kontrollgremien geheim tagen und ausschließlich mit vertraulichen Berichten arbeiten.

    Für eine kritische Öffentlichkeit ist es kaum nachvollziehbar, was hinter Foltervorwürfen steckt, welche Ursachen und auch Verantwortliche identifizierbar sind. Die Diskussion um die Übergriffe an Rekruten in Coesfeld und anderen Bundeswehreinrichtungen im Herbst 2004 zeigte dies deutlich. Hier müssen Wege gefunden werden, Transparenz zu schaffen und über präventive Maßnahmen zu informieren.

    Wolfgang S. Heinz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter, <st1:PersonName w:st="on">Elif Kayi</st1:PersonName> Praktikantin am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin.



    Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
    Telefon: 0228/983 73-0 - Telefax: 0228/63 00 36 - E-mail: info@amnesty.de
    Spendenkonto: 80 90 100 - BfS Köln - BLZ 370 205 00


  • Commentaires

    1
    Eva Curda
    Lundi 16 Novembre 2009 à 22:24
    sos ich werde gefoltert
    SOS BITTE STELLEN SIE DRINGEND DIE FOLTER AB, ICH KANN NICHT ATMEN; EINE GEISTESKRANKE SCHLAMPE FOLTERT MICH MIT GEISTESGESTÖRTEN BELÄSTIGUNGEN UND MACHT ALLE 2 SEKUNDEN "ICHCCHC" LÄSZT MICH NICHT ATMEN, SCHEISZEN ODER ESSEN, VERFOLGT MICH MIT TEPPERTEM GESCHWAFEL UND FOLTERT MICH; EINE VERTROTTELTE BANLIEUEHURE AUS NORDAFRIKA BELÄSTIGT MICH MIT "FA""FA" RUFEN, UND EIN SCHWACHSINNIGER FOLTERT MICH MIT INTRODUKTION VON SEUFZGERÄUSCHEN IN DEN WOHNORT, ALS AUCH EIN DEBILER DER AN MEINER TÜRE KLINGELT; BITTE DRINGEN DIE PSYCHOFOLTER ABSTELLEN LASSEN, ICH KANN NICHT ATMEN, ATMEN IST EIN MENSCHENRECHT
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